Behandlungsfelder für Kinder und Jugendliche

Wenn Ihr Kind ein Attest vom Arzt erhalten hat, somit behandlungsbedürftig ist und eine Bewilligung der Krankenkasse vorliegt, wird es in unseren Kliniken mitbehandelt. Sollte es Sie einfach nur begleiten, geht es in die Betreuungsgruppe und erhält keine speziellen Anwendungen oder Therapien.